Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur unsere während der Corona-Pandemie und der Gaskrise zum 1.1.2022 vorgenommene Preiserhöhung bemängelt hat. Wir hatten dabei nicht die gesetzlich vorgeschriebene Monatsfrist eingehalten. Deshalb können Kunden, die die Preise vom 01.01.2022 bezahlt haben, keinen neuen Liefervertrag mit uns abgeschlossen haben und deren Belieferung bis Oktober 2022 eingestellt wurde, einen Anspruch auf Rückabwicklung dieser Preiserhöhung haben.
Wenn Sie zu diesem Kundenkreis gehören, können Sie prüfen lassen, ob Sie einen entsprechenden Anspruch haben. Zur Prüfung benötigen wir folgende Angaben:
Fußnotenerklärungen